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   BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78   

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BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78 (https://dejure.org/1979,8811)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1979 - IV ZB 118/78 (https://dejure.org/1979,8811)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1979 - IV ZB 118/78 (https://dejure.org/1979,8811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Berufungsgericht für übergeleitete gesetzliche Unterhaltsansprüche eines volljährigen Kindes - Finanzierung eines Studiums nach dem Abschluss einer kaufmännischen Lehre - Klärung der Rechtsfrage, ob Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte direkt bei den ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2; GVG § 23 b; GVG § 72; GVG § 119; BAFöG § 37

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 652
  • VersR 1979, 375
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 70/77

    Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78
    Er berief sich darauf, daß die Rechtsfrage, ob Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte seit dem 1. Juli 1977 generell bei den Oberlandesgerichten einzulegen sind, auch wenn die Urteile noch von den allgemeinen Zivilprozeß-Abteilungen erlassen worden sind, erst durch den Beschluß des erkennenden Senats vom 25. Januar 1978 (IV ZB 70/77) geklärt worden sei, den Rechtsanwalt M. erst am 12. Juni 1978 im Juni-Heft der Monatszeitschrift für Deutsches Recht (1978, 477) gelesen habe.

    Es ist der Auffassung, Rechtsanwalt M. hätte den Beschluß des erkennenden Senats vom 25. Januar 1978 (IV ZB 70/77) bereits dem April-Heft der Familienrechtszeitschrift (1978, 227) entnehmen können.

    Daß nicht das Landgericht, sondern das Oberlandesgericht über die Berufung auch in Übergangsfällen und selbst dann zu entscheiden hat, wenn das angefochtene Urteil von der allgemeinen Zivilprozeß-Abteilung des Amtsgerichts erlassen worden ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, die durch den Beschluß vom 25. Januar 1978 - IV ZB 70/77 - (VersR 1978, 376 = FamRZ 1978, 227 = NJW 1978, 889 = MDR 1978, 477) eingeleitet worden ist.

    Die Frage, ob das Oberlandesgericht auch in Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art das zuständige Berufungsgericht ist, wurde frühestens durch den genannten Beschluß vom 25. Januar 1978 (IV ZB 70/77) und einen weiteren Senatsbeschluß vom selben Tage - IV ZB 81/77 - (FamRZ 1978, 231 = NJW 1978, 890 = VersR 1978, 446 = MDR 1978, 477) höchstrichterlich geklärt.

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78
    Davon ist der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - (BGHZ 69, 190) ausgegangen (vgl. hierzu Diederichsen in NJW 1977, 1776 [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76]).
  • BGH, 20.12.1978 - IV ZB 115/78

    Anwaltsverschulden - Veröffentlichte Entscheidungen - Unkenntnis -

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78
    In dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 20. Dezember 1978 - IV ZB 115/78 - hat der erkennende Senat ausgeführt, von einem Rechtsanwalt mit einer allgemeinen Beratungs- und Prozeßpraxis könne grundsätzlich nicht verlangt werden, daß er juristische Spezialzeitschriften wie die Familienrechtszeitschrift jeweils alsbald nach deren Erscheinen daraufhin durcharbeite, welche neuen höchstrichterlichen Entscheidungen aus dem Bereich des Ehe- und Familienrechts ergangen sind; auch wenn man - wie der Prozeßbevollmächtigte in jenem Falle selbst - davon ausgehe, daß der Anwalt die Neue Juristische Wochenschrift, eine allgemeine juristische Zeitschrift, alsbald nach deren Erscheinen durchsehen müsse, sei die verspätete Durchsicht nach den konkreten Umständen des Falles entschuldbar gewesen.
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 81/77

    Berufung - Zivilprozeß-Abteilung - Wiedereinsetzung - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78
    Die Frage, ob das Oberlandesgericht auch in Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art das zuständige Berufungsgericht ist, wurde frühestens durch den genannten Beschluß vom 25. Januar 1978 (IV ZB 70/77) und einen weiteren Senatsbeschluß vom selben Tage - IV ZB 81/77 - (FamRZ 1978, 231 = NJW 1978, 890 = VersR 1978, 446 = MDR 1978, 477) höchstrichterlich geklärt.
  • BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 106/78

    Ersatzforderung eines Klägers für Unterhaltsaufwendungen für eheliche Kinder

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78
    Der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Sohnes der Beklagten gegen diese ist nach wie vor unmittelbar im Streit (vgl. zur Abgrenzung den zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 106/78 -: Anspruch eines Dritten gegen den Unterhaltsverpflichteten auf Erstattung aus Geschäftsführung ohne Auftrag).
  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 80/80

    Geltendmachung des Regelunterhalts durch ein nichteheliches Kind nach

    So hat er entschieden, daß ein Rechtsstreit auch dann Familiensache sein kann, wenn Unterhaltsansprüche vom Land auf Grund einer Überleitungsanzeige nach öffentlichem Recht verfolgt werden (BGH, Beschluß vom 7. Februar 1979 - IV ZB 118/78, VersR 1979, 375;Urteil vom 20. Mai 1981 - IV b ZR 572/80, FamRZ 1981, 758).
  • BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Den die Rechtslage klarstellenden Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1983 (aaO) brauchte er im März 1984 noch nicht zu kennen, weil diese Entscheidung erst im Juni 1984 in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlicht worden ist (zur Pflicht des Anwalts sich über neuere höchstrichterliche Entscheidungen in juristischen Fachzeitschriften zu informieren s. BGH VersR 1979, 375).
  • BGH, 20.06.1979 - IV ZB 147/78

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - Rechtzeitigkeit

    Daß ihnen bei Abfassung der Beschwerdeschrift (11. April 1978) die Rechtsprechung des Senats über die prozessuale Behandlung der Übergangsfälle noch nicht bekannt war, gereicht ihnen nicht zum Verschulden; denn diese Rechtsprechung war im damaligen Zeitpunkt durch Veröffentlichungen in der juristischen Fachpresse noch nicht hinreichend bekannt geworden (BGH FamRZ 1979, 222 = NJW 1979, 877 = VersR 1979, 232; VersR 1979, 375).
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80

    Materielle Anknüpfung bei der Rechtsmittelzuständigkeit - Umfang des Grundsatzes

    Die Rechtsnatur des Unterhaltsanspruchs wurde durch die Überleitung des Anspruchs auf den Kläger nicht verändert (BGH, Beschluß vom 7. Februar 1979 - IV ZB 118/78 = MDR 1979, 652 = VersR 1979, 375; vgl. auch BGH, Beschluß vom 11. März 1981 - IV b ZB 705/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 11.03.1981 - IVb ZB 705/80

    Unterhaltsstreitigkeit - Feriensache - Unterhaltsrückstände - Unterhaltsanspruch

    Die Rechtsnachfolge auf der GläubigerSeite ändert nichts daran, daß die gesetzlichen Unterhaltsansprüche der Kinder im Streit sind (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Februar 1979 - IV ZB 118/78 « VersR 1979, 375 53 MDR 1979, 652).
  • BGH, 09.05.1980 - IVb ZB 581/80

    Beschwerden gegen die in einem Eheurteil enthaltenen Entscheidungen über

    Er muß sich jedoch anhand einer allgemeinen juristischen Fachzeitschrift, in der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in angemessener Zeit veröffentlicht wird, jeweils unverzüglich über die höchstrichterliche Rechtsprechung informieren (BGH FamRZ 1979, 222 = NJW 1979, 877; MDR 1979, 652 = VersR 1979, 375).
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